Ich verweise hier auf den Leitfaden des ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) zum Thema "Das neue Datenschutzrecht - Was Betriebe zu beachten haben" gültig ab 25. Mai 2018.
Ich habe mich im Rahmen einer Informationsveranstaltung intensiv mit der DSGVO auseinandergesetzt.
Allgemein ist anzumerken:
Zur Datenverarbeitung durch mein Unternehmen teile ich Ihnen mit, dass Datenerhebung zur Kommunikation mit Ihnen, Abgabe von Angeboten, Abrechnungen von Leistungen oder Erfüllung von Verträgen erfolgt. Diese Daten haben Sie uns mitgeteilt. Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten- und fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht erfasst sind, werden sie gelöscht, sobald sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen alle Fragen bezüglich des Datenschutzes im Rahmen meiner Firma hinreichend beantworten konnte. Informieren Sie mich bitte, falls etwas nicht korrekt sein sollte.
Sie haben das Recht sich bei der für mich zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, falls Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung von Ihren personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen Metallbaumeister Jan Jürgens